Ratgeber zur Aufklärung und Vorbeugung
Sucht- und Jugendhilfe e.V.
Satzung des Vereins „Sucht- und Jugendhilfe e.V.“ vom 28.09.2023
§1 Name und Sitz
§2 Zweck des Vereins
§3 Gemeinnützigkeit / Selbstlosigkeit
§4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
§5 Mitgliedschaft
(1)Der Verein hat Voll-Mitglieder und Fördermittglieder entsprechend dem Aufnahmeantrag des Mitgliedes. Die Rechte und Pflichten der Voll-Mitglieder bestimmen sich gem. § 6 der Satzung. Fördermitglieder erbringen ihren Beitrag durch individuelle Spenden und sonstige Leistungen materieller und / oder immaterieller Art.
(2)Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt. Der Verein umfasst bei den natürlichen Personen
(3) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Mitteilung des Aufnahmebeschlusses an den Antragsteller.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch:
(5) Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Geschäftshalbjahres erfolgen und muss 2 Monate vorher dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.
(6) Der Ausschluss erfolgt, falls ein Mitglied die Ziele des Vereins gröblich verletzt oder mit Beiträgen und / oder anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig ist und die Zahlung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang einer Mahnung erfolgt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von 2/3.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
§8 Der Vorstand
§9 Die Mitgliederversammlung
§10 Die Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
§11 Beiträge
Über Beitragspflicht und -Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das gleiche gilt für Aufnahmegebühren.
§12 Auflösung des Vereins
Im folgenden Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Sucht und Suchthilfe. Unser Anliegen ist es, Betroffenen, Angehörigen und Interessierten eine erste Orientierung zu bieten und wichtige Informationen verständlich aufzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne vertraulich und anonym zur Verfügung.
Eine Sucht ist ein Zustand, in dem eine Person die Kontrolle über den Konsum eines bestimmten Stoffes (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente) oder ein bestimmtes Verhalten (z. B. Spielen, Internetnutzung) verloren hat. Sie verspürt einen starken inneren Drang danach, obwohl dies negative Folgen für das eigene Leben und die Gesundheit hat.
Typische Anzeichen sind:
Der erste und wichtigste Schritt ist, sich Hilfe zu holen – das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Du kannst dich an eine Suchtberatungsstelle wenden, einen Arzt oder eine Therapeutin aufsuchen. Auch Selbsthilfegruppen bieten Unterstützung und Austausch.
Sucht ist eine chronische Erkrankung, aber sie ist behandelbar. Viele Menschen schaffen es mit professioneller Hilfe, ein suchtfreies und erfülltes Leben zu führen. Heilung bedeutet nicht immer vollständige Abstinenz, sondern auch einen bewussten und kontrollierten Umgang mit dem eigenen Verhalten.
In der Regel werden die Kosten für eine Suchtbehandlung von der Krankenkasse oder Rentenversicherung übernommen – vor allem, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Suchtberatungsstellen sind meist kostenlos und anonym.
Tel.: 0800 / 588 87 51 (kostenfrei)
E-Mail: team@suchtundjugendhilfe.de
