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Ratgeber zur Aufklärung und Vorbeugung
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Spice - Sucht- und Jugendhilfe

Bei „Spice“ handelt es sich um Mischungen aus getrockneten Pflanzenteilen, die als Räuchermischungen deklariert werden, tatsächlich aber als Ersatz für Cannabisprodukte Verwendung finden und als neue „Modedroge“ gelten. Für Konsumenten ist nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen synthetische, hochpotente Wirkstoffe zugesetzt wurden.

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe sind seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt. Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar. .

Wirkung:

Wie gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts belegen, enthält „Spice“ als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“. Dieser Vertreter aus der Gruppe der so genannten „nicht klassischen“ Cannabinoide weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz.

Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in „Spice“ genannte cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten „Spice“-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen werden. In anderen „Spice“-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen „JWH-018“ als Hauptwirkstoff enthalten.

Risiken:

Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von „Spice“ und vergleichbaren Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial ist auszugehen. Weiterhin können durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potentiell krebserregende bzw. krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten. (Quelle: BKA)

 

FAQ

Im folgenden Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Sucht und Suchthilfe. Unser Anliegen ist es, Betroffenen, Angehörigen und Interessierten eine erste Orientierung zu bieten und wichtige Informationen verständlich aufzubereiten.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne vertraulich und anonym zur Verfügung.

Was versteht man unter einer Sucht?

Eine Sucht ist ein Zustand, in dem eine Person die Kontrolle über den Konsum eines bestimmten Stoffes (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente) oder ein bestimmtes Verhalten (z.  B. Spielen, Internetnutzung) verloren hat. Sie verspürt einen starken inneren Drang danach, obwohl dies negative Folgen für das eigene Leben und die Gesundheit hat.

Typische Anzeichen sind:

  • Starker Wunsch oder Zwang, eine Substanz zu konsumieren oder ein Verhalten auszuführen
  • Kontrollverlust (Menge, Dauer, Häufigkeit)
  • Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys oder sozialen Kontakten
  • Entzugserscheinungen bei Verzicht
  • Wenn du dir unsicher bist, kann ein Gespräch mit einer Fachkraft Klarheit bringen.

Der erste und wichtigste Schritt ist, sich Hilfe zu holen – das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Du kannst dich an eine Suchtberatungsstelle wenden, einen Arzt oder eine Therapeutin aufsuchen. Auch Selbsthilfegruppen bieten Unterstützung und Austausch.

Sucht ist eine chronische Erkrankung, aber sie ist behandelbar. Viele Menschen schaffen es mit professioneller Hilfe, ein suchtfreies und erfülltes Leben zu führen. Heilung bedeutet nicht immer vollständige Abstinenz, sondern auch einen bewussten und kontrollierten Umgang mit dem eigenen Verhalten.

In der Regel werden die Kosten für eine Suchtbehandlung von der Krankenkasse oder Rentenversicherung übernommen – vor allem, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Suchtberatungsstellen sind meist kostenlos und anonym.

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